Argumente

Per 1. Juni 2022 hat der Zürcher Stadtrat den Genderstern in der Stadtverwaltung eingeführt. Die Stadt schreibt nun von Gemeinderatspräsident*in, Anwohner*in, Student*in und von Gemeinderatspräsident*innen, Anwohner*innen, Student*innen. Oder: «Die*der Gläubiger*in muss ein Arrestbegehren stellen.» (Quelle dieser Beispiele: https://www.stadt-zuerich.ch/gendergerechtesprache)

Die Initiative «Tschüss Genderstern!» befreit die Stadt Zürich vom Genderstern.

Denn…

1. …Texte von Behörden müssen klar und verständlich sein.
Texte von Behörden müssen sachgerecht, klar und verständlich für alle sein. Gendersprache und insbesondere der Genderstern machen die Sprache schwerfällig und unverständlich.

2. …der Genderstern beeinträchtigt die Lesbarkeit.
Der Genderstern und andere typografische Zeichen mitten in Wörtern beeinträchtigen die Lesbarkeit von Texten.

3. …Texte mit Genderstern sind nicht barrierefrei.
Der Genderstern und ähnliche Schriftzeichen stellen eine zusätzliche Erschwernis dar für Personen mit Migrationshintergrund, die Deutsch als Fremdsprache lernen. Auch Personen, die ohnehin Schwierigkeiten haben beim Lesen, werden benachteiligt. Zudem ist unklar, wie der Genderstern und ähnliche Schriftzeichen Sehbehinderten vorgelesen werden können.

4. …der Genderstern führt zu grammatisch falschen Formen.
Die Verwendung des Gendersterns führt zu grammatisch falschen Formen, z.B. Ärzt*in, Bäuer*in. Denn es gibt keinen «Ärzt» und keinen «Bäuer».

5. …der Genderstern führt zu unklaren Bedeutungen und zu Rechtsunsicherheit.
Ist die Formulierung ein*e Ärzt*in geschlechtsneutral oder geschlechtsspezifisch gemeint? Solche Unklarheiten können zu Rechtsunsicherheit führen. Aus diesem Grund verzichtet der Stadtrat auf den Genderstern bei Texten in der amtlichen Sammlung, bei Verfügungen, bei Eingaben an Gerichte und bei Anträgen an den Stadtrat, an den Gemeinderat und an die Stimmberechtigten.

6. …Sprache darf kein politisches Instrument sein.
Der Genderstern oder ähnliche Zeichen geben einer politischen Haltung Ausdruck. Sie haben den Aspekt eines «Statements». Die Stadt Zürich missbraucht die Sprache als Feld des Gleichstellungskampfes und der Betonung von verschiedenen Geschlechtsidentitäten. Die Stadt Zürich darf keine solchen Statements abgeben. Sie darf Sprache nicht als «ihr» politisches Instrument einsetzen.