Initiativtext

Die Gemeindeordnung der Stadt Zürich (101.100) vom 13. Juni 2021 ist wie folgt anzupassen:

Art. 65a (neu) Verständliche Sprache

1 Die Behörden verwenden eine klare, verständliche und lesbare Sprache.

2 Sie verzichtet in behördlichen Texten auf die Verwendung von Sonderzeichen innerhalb einzelner Wörter.